Online-Versicherungsmakler
Der deutsche Versicherungsmakler und die Qualitätssicherung
Ein in Deutschland tätiger und eine Erlaubnis erteilt bekommener Versicherungsmakler vermitteln Verträge zwischen den in Deutschland sehr zahlreichen Versicherungsgesellschaften und dem Kunden des Versicherungsmaklers, dem potenziellen späteren Versicherungsnehmer. Nach deutschem Recht sind Versicherungsmakler Kaufleute, und zwar gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. 7 HGB. Darüber hinaus sind deutsche Versicherungsmakler auch nach § 93 HGB Handelsmakler. In Deutschland unterscheidet man zwischen normalen und gebundenen Versicherungsmaklern. Maßgebend für die Versicherungsvermittlung ist für einen Versicherungsmakler aber insbesondere auch der Punktekatalog zur Vermeidung einer missbräuchlichen Ausgestaltung von Maklerverträgen, der 1981 in Kraft getreten ist. Dieser Punktekatalog soll einerseits die Interessen der Versicherungsnehmer waren hinsichtich des Verbraucherschutz, aber auch für einen fairen Wettbewerb unter den Versicherungsmaklern sorgen.
Sucht ein Verbraucher einen Versicherungsmakler Berlin auf, so werden die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem künftigen Versicherungsnehmer in einem Maklervertrag festgehalten. Die Pflichten von einem Versicherungsmakler können dabei von der Ermittlung, bzw. der Vermittlung von einem Versicherungsvertrag einer bestimmten Versicherung bis hin zur Verwaltung der gesamten Versicherungsverhältnisse von einem Versicherungsnehmer reichen. Ein Versicherungsmakler kann also auch mit der stetigen Betreuung und der einhergehenden Aktualisierung der Versicherungsverhältnisse von einem Versicherungsnehmer beauftragt werden.
Da Versicherungen Finanzprodukte sind und dem Versicherungsnehmer Nachteile entstehen könnten, wenn der Versicherungsmakler einen Fehler macht, haftet dieser für diese Fehler. Und zwar auch wenn diese Fehler durch einen seiner Mitarbeiter begangen wurden. Um seine Kunden entsprechend entschädigen zu können, ist es für den Versicherungsmakler Pflicht eine Berufshaftpflicht abzuschließen. Und zwar muss es sich hierbei um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung handeln. Diese muss der Versicherungsmakler natürlich in entsprechend ausreichender Höhe abschließen. Das heißt die Höhe muss den Versicherungsleistungen entsprechen, die er für seine Kunden abschließt.